Ratgeber
Pflegegrade 1 bis 5: Was sie bedeuten und welche Leistungen dazugehören
Es gibt fünf Pflegegrade. Sie richten sich danach, wie stark die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist, gemessen in Punkten von 0 bis 100: Pflegegrad 1 ab 12,5, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, 2026 zwischen 347 und 990 Euro im Monat.
Die Pflegegrade ordnen ein, wie viel Hilfe ein Mensch im Alltag braucht. Es gibt fünf davon, von geringen bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit [2]. Welcher Grad passt, ermittelt eine Begutachtung mit Punkten von 0 bis 100. Vom Pflegegrad hängt ab, welche Leistungen die Pflegeversicherung zahlt, etwa Pflegegeld, einen Pflegedienst oder Zuschüsse für den Umbau der Wohnung. Diese Seite erklärt, wie die Punkte zustande kommen und was zu jedem Grad gehört, mit den Beträgen, die am 28.10.2026 galten.
Wie ein Pflegegrad zustande kommt
Gemessen wird, wie selbstständig jemand ist. Eine Gutachterin oder ein Gutachter prüft in der Wohnung, wie gut jemand in sechs Bereichen allein zurechtkommt: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte [1]. In jedem Bereich gibt es für einzelne Kriterien Punkte, insgesamt 64 Kriterien, vom Lagewechsel im Bett bis zum Einhalten einer Diät [3].
Die Punkte eines Bereichs werden zusammengezählt und in fünf Stufen eingeteilt, von "keine" bis "schwerste" Beeinträchtigung. Jede Stufe bringt eine feste Zahl gewichteter Punkte [4]. Die Bereiche zählen unterschiedlich: die Selbstversorgung mit 40 Prozent, der Umgang mit Krankheit und Therapie mit 20 Prozent, Alltag und soziale Kontakte mit 15 Prozent und die Mobilität mit 10 Prozent. Von den geistigen Fähigkeiten und den Verhaltensweisen zählt nur der höhere Wert, zusammen mit 15 Prozent [2]. Ein Beispiel aus der Tabelle des Gesetzes: Wer in der Selbstversorgung 8 bis 18 Einzelpunkte erreicht, bekommt dafür 20 gewichtete Punkte [4]. Das allein liegt schon über der Schwelle für Pflegegrad 1.
Haushaltsführung und Aktivitäten außer Haus werden bei der Begutachtung zwar festgestellt, fließen aber nicht gesondert in die Punkte ein [5]. Wenn jemand den Haushalt nicht mehr ohne Hilfe schafft, wird das bei den Kriterien der sechs Bereiche berücksichtigt [1]. Wie viele Punkte in deiner Lage ungefähr zusammenkommen, kannst du mit dem Pflegegrad-Rechner grob abschätzen.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
Die Schwellen und Bezeichnungen stehen in § 15 SGB XI. Die letzte Spalte zeigt, wie sich die knapp 5,7 Millionen Pflegebedürftigen Ende 2023 auf die Grade verteilten.
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Anteil der Pflegebedürftigen 2023 | Beleg |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | gering | 13,8 Prozent | [2, 14] |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erheblich | 40,4 Prozent | [2, 14] |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwer | 29,6 Prozent | [2, 14] |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerst | 11,8 Prozent | [2, 14] |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerst, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 4,3 Prozent | [2, 14] |
Von den Pflegebedürftigen wurden Ende 2023 laut Statistischem Bundesamt 85,9 Prozent zu Hause versorgt [14]. Pflegegrad 5 kann die Pflegekasse aus pflegefachlichen Gründen auch unter 90 Punkten vergeben, wenn eine besondere Bedarfskonstellation mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf vorliegt. Was darunter fällt, legt der Medizinische Dienst Bund in seinen Richtlinien fest [2]. Kinder werden mit gleichaltrigen, altersgerecht entwickelten Kindern verglichen, und Kinder bis 18 Monate werden einen Grad höher eingestuft als Ältere mit derselben Punktzahl [2].
Pflegegrad 1: Hilfen ohne Pflegegeld
Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2 [7, 8]. Trotzdem hat Pflegegrad 1 eigene Leistungen. Dazu gehören die Pflegeberatung, alle sechs Monate ein Beratungsbesuch zu Hause, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern. Außerdem gibt es Pflegekurse für Angehörige und den Entlastungsbetrag [6, 8].
Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 Euro im Monat. Er wird als Erstattung gezahlt, wenn du Belege für bestimmte Angebote einreichst: Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, einen ambulanten Pflegedienst oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Bei Pflegegrad 1 darf der Pflegedienst damit auch bei der Körperpflege helfen, ab Pflegegrad 2 nicht mehr [10]. Was du in einem Jahr nicht verbrauchst, kannst du noch im folgenden Kalenderhalbjahr nutzen [10]. Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, zahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat. Für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, kann sie Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zahlen, wenn dadurch die häusliche Pflege möglich oder erheblich leichter wird oder eine selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird [11]. Wer mit Pflegegrad 1 in ein Pflegeheim zieht, bekommt einen Zuschuss von 131 Euro im Monat [12]. Was beim Umbau der Wohnung zu bedenken ist, beschreibt der Ratgeber Wohnung altersgerecht umbauen.
Pflegegrad 2 bis 5: Leistungen bei Pflege zu Hause
Ab Pflegegrad 2 kommen die großen Geld- und Sachleistungen dazu. Die Tabelle zeigt die Monatsbeträge nach Gesetz und nach der Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026.

| Leistung pro Monat | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | Beleg |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 Euro | 599 Euro | 800 Euro | 990 Euro | [8, 13] |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst), bis zu | 796 Euro | 1.497 Euro | 1.859 Euro | 2.299 Euro | [7, 13] |
| Tages- oder Nachtpflege, bis zu | 721 Euro | 1.357 Euro | 1.685 Euro | 2.085 Euro | [9, 13] |
| Vollstationäre Pflege im Heim | 805 Euro | 1.319 Euro | 1.855 Euro | 2.096 Euro | [12, 13] |
| Entlastungsbetrag bei Pflege zu Hause, bis zu | 131 Euro | 131 Euro | 131 Euro | 131 Euro | [10, 13] |
Pflegegeld bekommt, wer die Pflege selbst sicherstellt, zum Beispiel mit Angehörigen. Wer einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, nutzt die Pflegesachleistung. Beides lässt sich kombinieren: Wird die Sachleistung nur zum Teil genutzt, gibt es anteilig Pflegegeld. An die gewählte Aufteilung bist du sechs Monate gebunden [15]. Wer Pflegegeld bezieht, muss in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich einen Beratungsbesuch zu Hause abrufen. In den Pflegegraden 4 und 5 ist das vierteljährlich möglich [8]. Wird der Pflichtbesuch nicht abgerufen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen [8].
Tages- und Nachtpflege gibt es zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung, ohne dass sie darauf angerechnet wird [9]. Fällt die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit aus, oder reicht die Pflege zu Hause vorübergehend nicht, helfen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Für beide zusammen stehen ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung [16]. Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen im Jahr begrenzt [19]. Im Heim zahlt die Pflegeversicherung die Pauschale aus der Tabelle für die pflegebedingten Kosten. Hinzu kommen Zuschläge, die mit der Dauer des Aufenthalts von 15 auf bis zu 75 Prozent des Eigenanteils an diesen Kosten steigen [13].
Wer die Sachleistung nicht ausschöpft, kann bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags seines Pflegegrads für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen, etwa für Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz oder für Alltagsbegleiter. Die Kosten werden gegen Belege erstattet, einen Antrag vorab braucht es dafür nicht [20]. Bei der Verhinderungspflege kommt es darauf an, wer einspringt. Übernimmt sie eine Person, die mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist oder mit ihr im Haushalt lebt, und tut sie das nicht erwerbsmäßig, zahlt die Pflegekasse in der Regel höchstens das Pflegegeld für zwei Monate. Notwendige Aufwendungen dieser Person kann sie auf Nachweis zusätzlich übernehmen, insgesamt bis zum gemeinsamen Jahresbetrag [21].
Was der Pflegegrad nicht aussagt
Ein Pflegegrad beschreibt, wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigt. Eine Diagnose allein führt zu keinem bestimmten Grad. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können unterschiedliche Pflegegrade haben, je nachdem, wie stark sie im Alltag eingeschränkt sind. Pflegebedürftig ist außerdem nur, wer voraussichtlich mindestens sechs Monate Hilfe braucht [1]. Die Pflegekasse kann einen Pflegegrad befristen, wenn sich die Selbstständigkeit voraussichtlich wieder bessert, insgesamt für höchstens drei Jahre [17].
Nimmt der Hilfebedarf zu, kannst du eine neue Einstufung beantragen. Wie der Antrag, die Begutachtung und ein möglicher Widerspruch ablaufen, beschreibt der Ratgeber Pflegegrad beantragen. Welche Tätigkeiten du im Alltag noch ohne Hilfe schaffst, fragt der Selbstständigkeit-Check.
Geplante Änderungen ab 2027
Die Bundesregierung hat am 30.09.2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Danach sollen die Schwellen ab dem 01.01.2027 steigen: Pflegegrad 1 ab 15 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 und Pflegegrad 3 ab 50 Punkten. Pflegegrad 4 und 5 sollen weiter bei 70 und 90 Punkten beginnen [18]. Auch die Punktbereiche in mehreren Bereichen sollen sich ändern. Wer nach dem bis zum 31.12.2026 geltenden Recht einen Pflegegrad hat, soll ihn allein wegen dieser Änderungen nicht verlieren [18].
Der Entwurf ordnet auch die Leistungen neu. Mehrere Einzelleistungen sollen in einem Sachleistungsbudget, einem Entlastungsbudget und einem Sozialraumbudget gebündelt werden, und der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 soll wegfallen [18]. Am 28.10.2026 war das alles ein Entwurf, den der Bundestag noch nicht beschlossen hatte. Bis dahin gelten die Regeln und Beträge auf dieser Seite.
Hilfe für pflegende Angehörige
Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, oft von Angehörigen [14]. Welche Entlastung es für sie gibt, sammelt der Ratgeber Hilfe für pflegende Angehörige. Wie sich die Belastung auf die eigene Gesundheit auswirken kann, beschreibt der Ratgeber Stress bei pflegenden Angehörigen.

- Gesetz § 14 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Anlage 1 zu § 15 SGB XI: Einzelpunkte der Module 1 bis 6. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Anlage 2 zu § 15 SGB XI: Bewertungssystematik. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 18a SGB XI: Begutachtungsverfahren. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 28a SGB XI: Leistungen bei Pflegegrad 1. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 36 SGB XI: Pflegesachleistung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 37 SGB XI: Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 41 SGB XI: Tagespflege und Nachtpflege. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 43 SGB XI: Inhalt der Leistung (vollstationäre Pflege). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick. Bundesministerium für Gesundheit. Stand 04.11.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Pflegebedürftige nach Versorgungsart, Geschlecht und Pflegegrade 2023. Statistisches Bundesamt (Destatis). Stand 18.12.2024. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 38 SGB XI: Kombination von Geldleistung und Sachleistung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 33 SGB XI: Leistungsvoraussetzungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz), Gesetzentwurf der Bundesregierung. Bundesministerium für Gesundheit. Stand 30.09.2026. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 42 SGB XI: Kurzzeitpflege. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 39 SGB XI: Verhinderungspflege. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.
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