Ratgeber
Medikamente im Alter: Worauf du bei vielen Mitteln achten solltest
Im Alter bauen Leber und Nieren viele Wirkstoffe langsamer ab, deshalb wirken Medikamente oft stärker oder länger, und mit jedem weiteren Mittel steigt das Risiko für Wechselwirkungen. Hilfreich sind eine vollständige Liste aller Mittel, auch der rezeptfreien, ein aktueller Medikationsplan und eine regelmäßige Durchsicht in Hausarztpraxis oder Apotheke. Neue Beschwerden wie Schwindel oder Verwirrtheit sprichst du zeitnah an, ohne vorher selbst etwas an der Einnahme zu ändern.
Medikamente im Alter sind ein eigenes Thema, weil sich zwei Dinge gleichzeitig ändern. Mit den Jahren kommen oft chronische Erkrankungen und damit weitere Verordnungen hinzu, und der Körper geht mit Wirkstoffen anders um als mit 40 [2]. Viele ältere Menschen nehmen deshalb fünf oder mehr Mittel nebeneinander. Diese Seite erklärt, warum das Risiken birgt, welche Hilfen dir zustehen und was du selbst tun kannst, damit deine Medikamente zueinander passen. Wie gut du den Überblick schon hast, zeigt dir der Medikamenten-Management-Test.
Warum der Körper im Alter anders auf Medikamente reagiert
Mit dem Alter sinkt der Anteil von Wasser und Muskeln im Körper, der Fettanteil steigt. Wasserlösliche Wirkstoffe erreichen dadurch höhere Konzentrationen im Blut, fettlösliche lagern sich stärker im Fettgewebe ein. Die Nieren scheiden viele Medikamente schlechter aus, die Leber baut viele langsamer ab, und so bleiben Wirkstoffe länger im Körper [1]. Die Barmer beschreibt die Folge so: Arzneimittel können sich anreichern und stärker oder länger wirken als beabsichtigt, und das Risiko für Neben- und Wechselwirkungen steigt [2].
Laut MSD Manual reagieren ältere Erwachsene auf Nebenwirkungen von Medikamenten doppelt so empfindlich wie jüngere Menschen. Nebenwirkungen fallen bei ihnen häufiger schwer aus und führen öfter zu Arztbesuchen und Klinikaufenthalten [1]. Hinzu kommt, dass zur passenden Dosis von Medikamenten bei älteren Erwachsenen bisher weniger Studien durchgeführt wurden [1].
Polymedikation: was sie heißt und wie häufig sie ist
Von Polymedikation oder Polypharmazie spricht man in der Praxis meist, wenn jemand fünf oder mehr Arzneimittel dauerhaft nebeneinander anwendet. Laut Barmer nimmt in einigen Regionen fast jede dritte versicherte Person regelmäßig fünf oder mehr Arzneimittel ein, bei älteren und chronisch kranken Menschen ist der Anteil besonders hoch [2]. Mehrere Erkrankungen bringen oft mehrere Verordnungen mit sich [2]. Schwierig wird es vor allem, wenn niemand den Gesamtüberblick hat.
Genau das passiert häufig. Nach Analysen, die die Barmer nennt, bekommen zwei Drittel der Patientinnen und Patienten Medikamente von mehr als einer Ärztin oder einem Arzt, und das erhöht das Risiko unerwünschter Wirkungen deutlich [2]. Manche Mittel laufen außerdem länger weiter als nötig, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt [2]. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt, dass fünf bis zehn Prozent aller Krankenhauseinweisungen auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen zurückgehen und sich ein Viertel davon vermeiden ließe. Nach dieser Schätzung wären das rund 250.000 bis 500.000 Einweisungen im Jahr, die auf vermeidbare Medikationsfehler zurückgehen. Das Ministerium schreibt selbst, dass die Schätzungen weit auseinandergehen [3].
Welche Beschwerden auf ein Medikamentenproblem hindeuten können
Unerwünschte Wirkungen zeigen sich im Alter oft unauffällig. Mittel, die den Botenstoff Acetylcholin im Gehirn hemmen, man nennt sie anticholinerg, können Verwirrtheit, verschwommenes Sehen, Verstopfung, Mundtrockenheit, Benommenheit, Gleichgewichtsstörungen und Probleme beim Wasserlassen auslösen. Menschen mit Gedächtnisproblemen reagieren darauf besonders empfindlich. Angstlösende Mittel und Schlafmittel können schläfrig, benommen und verwirrt machen [1].

Ein zweites Warnzeichen sind Schwindel und Stürze. Nach gesund.bund.de erhöhen bestimmte Beruhigungsmittel und blutdrucksenkende Medikamente das Sturzrisiko, allein oder in Kombination mit anderen Mitteln [4]. Senkt ein Blutdruckmittel den Druck stärker als gedacht, kann das zu Schwindel, Benommenheit und Stürzen führen [1]. Das gesund.bund.de-Portal nennt das Absetzen von Mitteln, die Schwindel verursachen, als eine Möglichkeit, Stürzen vorzubeugen [4]. Ob das bei dir in Frage kommt, entscheidest du zusammen mit deiner Praxis. Setz nichts von dir aus ab. Welche weiteren Risiken du für Stürze hast, kannst du mit dem Sturzrisiko-Test einschätzen. Was sonst gegen Stürze hilft, erklärt der Ratgeber Stürze im Alter vorbeugen.
Rezeptfreie Mittel und Nahrungsergänzung zählen mit
Was du ohne Rezept kaufst, gehört genauso zu deinen Medikamenten. Das IQWiG weist darauf hin, dass Nahrungsergänzungsmittel, pflanzliche Präparate und rezeptfreie Arzneimittel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten wechselwirken können, und rät, sie in die eigene Medikamentenliste aufzunehmen [5]. Die Barmer hält frei verkäufliche Mittel für besonders kritisch, wenn die behandelnden Ärztinnen und Ärzte nichts von ihnen wissen [2].
Ein Beispiel sind rezeptfreie Schmerzmittel. Für ernste Nebenwirkungen im Magen-Darm-Bereich nennt das IQWiG ein Alter über 65 Jahre als einen Risikofaktor. Bestimmte Schmerzmittel können außerdem die Wirkung gerinnungshemmender Medikamente verstärken. Das IQWiG rät, Schmerzmittel nur wenige Tage hintereinander zu nehmen und sich bei Unsicherheit in Praxis oder Apotheke beraten zu lassen [7]. Welche Mittel für dich in Frage kommen und welche nicht, klärst du am besten dort.
Wenn Schlucken oder Einnehmen schwerfällt
Mit vielen Tabletten wird auch die Einnahme selbst mühsamer. Tabletten ohne Überzug nimmst du laut IQWiG immer mit Wasser ein, damit sie nicht in der Speiseröhre hängen bleiben und im Magen genug Flüssigkeit zum Zerfallen haben. Überzogene Tabletten solltest du nicht zerkleinern oder zerbeißen, weil der Schutz des Überzugs sonst verloren geht [12]. Wenn du Tabletten schlecht schlucken kannst oder mit einem Spray oder Tropfen nicht zurechtkommst, frag in Praxis oder Apotheke nach. Das IQWiG nennt drei Fragen, die du dort stellen kannst: ob es eine Anleitung zur richtigen Anwendung gibt, ob eine andere Form wie Saft oder Kapsel möglich ist und ob du das Mittel mit Speisen mischen darfst [5]. Teile oder zerdrücke Tabletten deshalb erst, wenn das geklärt ist.
Die PRISCUS-Liste: Information, keine Absetzliste
Für ältere Menschen gibt es Listen mit Wirkstoffen, die im Alter möglicherweise ungeeignet sind. Die deutsche PRISCUS-Liste erschien 2010, die überarbeitete Fassung PRISCUS 2.0 im Januar 2023. Fachleute haben darin in einem mehrstufigen Abstimmungsverfahren 187 Wirkstoffe als potenziell ungeeignet für Menschen ab 65 Jahren eingestuft, 133 davon standen nicht auf der alten Liste. Zu jedem Wirkstoff nennt die ausführliche Fassung mögliche Alternativen und Hinweise zur Überwachung. Der Anteil der Menschen ab 65, die mindestens ein solches Mittel verordnet bekamen, sank nach Angaben der Autorinnen und Autoren von 24 Prozent im Jahr 2009 auf 14,5 Prozent im Jahr 2019 [6].
Die Autorinnen und Autoren schreiben selbst, dass die erweiterte Liste noch in Studien überprüft werden muss. Sie ersetzt keine Abwägung von Nutzen und Risiko im Einzelfall [6]. Steht eines deiner Mittel auf der Liste, kann es trotzdem das richtige für dich sein. Setz es deshalb nicht von dir aus ab. Sprich beim nächsten Termin in Praxis oder Apotheke darüber.
Was du selbst tun kannst
Die folgenden Schritte nennen Gesundheitsportale, Krankenkassen und das Gesetz. Sie helfen dir, deine Medikamente im Blick zu behalten.
| Schritt | Worum es geht | Beleg |
|---|---|---|
| Vollständige Liste führen | Alle Mittel aufschreiben, auch rezeptfreie, pflanzliche Präparate, Nahrungsergänzung, Sprays und Augentropfen, und bei jeder Änderung aktualisieren | [1, 5] |
| Medikationsplan verlangen | Gesetzlich Versicherte mit mindestens drei verordneten Arzneimitteln haben Anspruch auf einen Plan, die Praxis muss darüber informieren | [8] |
| Möglichst eine Apotheke nutzen | Dort lassen sich alle Mittel gemeinsam auf Wechselwirkungen prüfen | [1] |
| Nachfragen bei jeder neuen Verordnung | Wofür ist das Mittel, welche Nebenwirkungen kann es haben, wie nehme ich es richtig ein | [1] |
| Nach dem Krankenhaus durchsehen lassen | Die neue Medikation mit Praxis oder Apotheke abgleichen | [1, 2] |
| Einnahmehilfen nutzen | Wochendosierer mit Fächern, feste Routinen oder Erinnerungen auf dem Smartphone | [5] |
| Nichts eigenmächtig absetzen | Auch bei Nebenwirkungen oder wenn ein Mittel nicht zu wirken scheint, erst mit der Ärztin oder dem Arzt sprechen | [1, 5] |
Familienmitglieder oder ein Pflegedienst sollten wissen, welche Medikamente du nimmst, besonders wenn sie dir beim Richten helfen [5]. Für die Liste bietet das IQWiG eine Vorlage zum Ausdrucken an, mit Spalten für Wirkstoff, Stärke, Form, Einnahmezeiten, Hinweise und den Grund der Anwendung [9].
Gemeinsame Durchsicht in Praxis und Apotheke
Die wichtigste Hilfe ist eine Durchsicht aller Mittel durch jemanden, der den Gesamtüberblick hat. Den Medikationsplan erstellt in der Regel die Hausarztpraxis, weil sie die Behandlung koordiniert [3]. Nach § 31a SGB V stehen darauf neben den verordneten Mitteln auch die Arzneimittel, die du selbst kaufst, jeweils mit Hinweisen zur Anwendung [8]. Bring zu jedem Termin den Plan mit und, wenn du unsicher bist, alle Packungen.

Apotheken bieten zusätzlich die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation an. Sie richtet sich nach der Leistungsbeschreibung des Deutschen Apothekerverbands an Menschen, die zu Hause leben und dauerhaft mindestens fünf verschiedene verordnete, im ganzen Körper wirkende Arzneimittel oder Inhalativa anwenden. Die Apotheke erfasst dabei alle Mittel anhand der mitgebrachten Packungen und prüft sie unter anderem auf Doppelungen, Wechselwirkungen, ungünstige Einnahmezeitpunkte, Anwendungsprobleme und falsche Lagerung. Danach bespricht sie das Ergebnis mit dir, erstellt oder aktualisiert deinen Medikationsplan und schickt mit deinem Einverständnis einen Bericht an deine Hausarztpraxis. Die Beratung ist einmal alle zwölf Monate möglich, nach größeren Umstellungen auch früher, und kann bei dir zu Hause stattfinden [10]. Für Versicherte fällt keine Zuzahlung an [2].
Die Grundlage ist § 129 Absatz 5e SGB V. Danach sollen Apothekerverbände und GKV-Spitzenverband die Leistungen und Voraussetzungen bis zum 01.11.2026 neu vereinbaren, abgerechnet wird ab dem 01.01.2027 [11]. Die genannten Bedingungen stammen aus der Leistungsbeschreibung von 2022 und können sich mit der neuen Vereinbarung ändern. Frag deine Apotheke nach dem aktuellen Stand.
Welche Vorsorgeleistungen ab 65 außerdem auf dich zukommen, zeigt die Seite Vorsorge ab 65.
Wann du dich sofort meldest
Sprich zeitnah mit deiner Praxis oder Apotheke, wenn nach einem neuen Medikament oder einer Dosisänderung Schwindel, Benommenheit, Verwirrtheit oder Stürze auftreten. Das MSD Manual rät, neue Beschwerden zu melden und vor jeder Änderung mit der Ärztin oder dem Arzt zu sprechen [1]. Bei plötzlichen schweren Beschwerden ruf den Notruf 112. Weitere Nummern, etwa den ärztlichen Bereitschaftsdienst, findest du auf der Seite Hilfe finden.
- Organisation Arzneimittel im Alter (MSD Manual, Ausgabe für Patienten). MSD Manual, Ruscin JM, Linnebur SA. Stand April 2025. abgerufen am 28.10.2026
- Organisation Polymedikation: Wenn viele Medikamente zusammenkommen (Newsletter Gesundheit im Blick). BARMER. Stand 22.05.2026. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Medikationsplan. Bundesministerium für Gesundheit. Stand 12.06.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Stürze bei älteren Menschen: Vorbeugung durch Bewegung. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 06.05.2022. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Medikamente über lange Zeit anwenden. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 03.09.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Studie Potentially Inadequate Medications in the Elderly: PRISCUS 2.0. Dtsch Arztebl Int 120(1-2), S. 3 bis 10. Mann NK, Mathes T, Sönnichsen A, Pieper D, Klager E, Moussa M, Thürmann PA. Stand 09.01.2023. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Rezeptfreie Schmerzmittel sicher anwenden. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 03.09.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 31a Medikationsplan. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Medikamenten-Liste (Vorlage). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 03.09.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Organisation Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation: Leistungsbeschreibung der pharmazeutischen Dienstleistung. Deutscher Apothekerverband (DAV), ABDA. Stand 13.06.2022. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 129 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung (Absatz 5e). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Medikamente zum Einnehmen. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 03.09.2025. abgerufen am 28.10.2026
Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.
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