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Mobilität im Alter: Wie du mobil bleibst und welche Hilfen es gibt

Um die Mobilität im Alter zu erhalten, empfiehlt die WHO pro Woche 150 bis 300 Minuten Bewegung mittlerer Intensität, dazu Kraftübungen an mindestens zwei Tagen und Übungen für Gleichgewicht und Kraft an mindestens drei Tagen. Regelmäßige Bewegung im mittleren und späten Leben geht in Studien mit 30 bis 50 Prozent weniger funktionellen Einbußen einher, und es gibt Hinweise, dass auch erst spät begonnene Bewegung wirkt. Wird das Gehen schwerer, helfen Physiotherapie, Gehhilfen und eine Abklärung in der Hausarztpraxis.

Mobilität im Alter heißt, deine Wege selbst zu schaffen: in der Wohnung, zum Einkaufen, zur Arztpraxis oder zu Freunden. Sie hängt von Kraft, Gleichgewicht und Ausdauer ab, aber auch von Schmerzen, von Hilfsmitteln und davon, ob Bus und Bahn erreichbar sind. Diese Seite fasst zusammen, was Bewegungsempfehlungen und Studien zum Erhalt der Mobilität sagen, woran du merkst, dass das Gehen schwerer wird, und welche Hilfen die Kranken- und die Pflegeversicherung kennen. Wie gut du im Alltag vorankommst, zeigt der Mobilitäts-Selbsttest.

Was Bewegung für die Mobilität bringt

Den Alterungsprozess hält Bewegung nicht auf. Die Nationalen Empfehlungen für Bewegung beschreiben regelmäßige Bewegung aber als Voraussetzung dafür, körperliche Funktionen zu erhalten. Sie kann den altersbedingten Funktionsverlust verlangsamen und die Lebenserwartung in guter Gesundheit erhöhen [1]. Eine Literaturanalyse mit 66 Studien, auf die sich die Empfehlungen stützen, fand, dass regelmäßige körperliche Aktivität im mittleren und späten Leben mit weniger funktionellen Einbußen einhergeht. Je nach Endpunkt war das Risiko um 30 bis 50 Prozent geringer. Es gibt auch Hinweise, dass Bewegung wirkt, die erst im höheren Alter beginnt. Am deutlichsten belegt sind die Effekte für eine Verbindung aus Ausdauer- und Krafttraining [1].

Ob Training auch Alltagsaufgaben wie Treppensteigen oder Einkaufen leichter macht, ist nach den Nationalen Empfehlungen noch nicht eindeutig geklärt. Manche Studien fanden Verbesserungen nach Programmen mit Gehen, Treppensteigen und Balanceübungen, andere nicht. Nach dem Prinzip der Trainingsspezifität sind die deutlichsten Anpassungen zu erwarten, wenn das Training die Anforderungen des Alltags nachahmt. Weil die Wirkung nach dem Ende eines Programms recht schnell wieder verloren geht, sollte die Bewegung regelmäßig stattfinden [1].

Wie viel Bewegung empfohlen wird

Die WHO empfiehlt älteren Menschen wie allen Erwachsenen pro Woche mindestens 150 bis 300 Minuten Bewegung mit mittlerer Intensität oder 75 bis 150 Minuten mit höherer Intensität. Dazu kommen muskelkräftigende Übungen für alle großen Muskelgruppen an zwei oder mehr Tagen und an mindestens drei Tagen abwechslungsreiche Bewegung, die Gleichgewicht und Kraft betont. Wer das nicht schafft, soll so aktiv sein, wie es die eigenen Fähigkeiten erlauben, und mit kleinen Mengen beginnen, denn etwas Bewegung ist besser als keine [2].

Auch das Sitzen zählt. Die Nationalen Empfehlungen raten älteren Erwachsenen, lange, ununterbrochene Sitzphasen zu meiden und das Sitzen regelmäßig mit Bewegung zu unterbrechen. Sie nehmen an, dass langes Sitzen das Risiko für Mobilitätseinschränkungen erhöht [1]. In Deutschland erreichen nach der Studie "Gesundheit in Deutschland aktuell" (GEDA 2019/2020) 43 Prozent der 65- bis 79-Jährigen und 25 Prozent der Menschen ab 80 die WHO-Empfehlung zur Ausdauer, beide Empfehlungen zusammen mit der Muskelkräftigung nur 22 und 10 Prozent. Weil das Gehen dabei nicht mitgezählt wurde, können die Werte zu niedrig liegen [3].

Gehen als Training im Alltag

Die Broschüre des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zur Sturzprävention nennt für Menschen über 65 mindestens 7.000 Schritte am Tag. Zu Hause gehen die meisten nur 2.000 bis 3.000 Schritte, deshalb rät die Broschüre, möglichst jeden Tag das Haus zu verlassen und mindestens eine halbe Stunde zu Fuß zu gehen. Das Tempo soll zügig sein, ein Gespräch beim Gehen aber noch möglich. Wer das Ziel nicht gleich schafft, nähert sich schrittweise an, schon 5 bis 10 Minuten mehr Bewegung am Tag helfen [4]. Mehr zum Gehen steht im Ratgeber Spazieren gehen.

Im Übungsteil der Broschüre stehen Ideen, um den Alltag aktiver zu machen: eine Station früher aus Bus oder Bahn aussteigen, längere Wege wählen, weiter entfernt parken, die Treppe statt Aufzug oder Rolltreppe nehmen und Spaziergänge fest einplanen. Die Schuhe sollen gut passen und zu Gelände und Wetter passen. Wer bisher wenig aktiv war, soll die Schrittzahl nicht zu schnell steigern [5]. Laut BIÖG hilft viel Alltagsaktivität, Gleichgewicht und Kraft zu erhalten. Verbessern lassen sie sich nur durch gezielte Übungen [5]. Welche Übungen das sein können, beschreibt der Ratgeber Stürze im Alter vorbeugen.

Woran du merkst, dass das Gehen schwerer wird

Die BIÖG-Broschüre nennt einfache Hinweise auf nachlassende Kraft, etwa wenn das Aufstehen vom Stuhl schwerer fällt als vor einem Jahr, wenn Haus- und Gartenarbeit zunehmend Mühe machen oder wenn du beim Treppensteigen wegen schwerer Beine Pausen brauchst [5]. Fachleute messen in der Praxis unter anderem, wie schnell jemand geht. Die Broschüre beschreibt zwei Tests, für die eine zweite Person die Zeit stoppt: einen Gehtest über 4 Meter und den sogenannten Timed-Up-and-Go-Test mit Aufstehen, 3 Meter Gehen, Umdrehen, Zurückgehen und Hinsetzen. Ein erhöhtes Sturzrisiko sieht sie bei mehr als 4 Sekunden für 4 Meter und bei mehr als 12 Sekunden beim zweiten Test. Das Ergebnis soll dann mit der Ärztin oder dem Arzt besprochen werden [4]. Die Weltleitlinie zur Sturzprävention nennt eine Gehgeschwindigkeit unter 0,8 Metern pro Sekunde als Hinweis auf ein erhöhtes Sturzrisiko [10].

Werden deine Wege über Monate kürzer, bremsen dich Schmerzen oder kommst du seltener hinaus, ist die Hausarztpraxis die erste Anlaufstelle. Anders ist es, wenn der Gang plötzlich unsicher wird, vielleicht zusammen mit Schwindel, Schwäche, Lähmungen, Taubheitsgefühlen oder Sprachstörungen. Das können Zeichen eines Schlaganfalls sein, und gesund.bund.de rät, bei jedem Verdacht schnell den Notruf 112 zu wählen und nicht abzuwarten [11].

Physiotherapie, Rehasport und Hilfsmittel

Die Tabelle zeigt die wichtigsten Hilfen, wenn die Mobilität nachlässt, und was die jeweilige Quelle zu Voraussetzungen und Kosten sagt.

Physiotherapeutin begleitet einen Mann in den Siebzigern bei einer Stufenübung in einem hellen Übungsraum
Bild: KI-generiert
HilfeWorum es gehtVoraussetzung und Kosten laut QuelleBeleg
Physiotherapie, ErgotherapieHeilmittel der Krankenkasse, von Therapeutinnen und Therapeuten erbrachtÄrztliche Verordnung; Beginn in der Regel innerhalb von 28 Tagen; ab 18 Jahren Zuzahlung 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung (Stand 19.08.2026)[7]
RehabilitationssportÄrztlich verordnetes Bewegungsangebot, etwa bei Unsicherheit auf den Beinen oder nach einem SturzKann von der Hausarztpraxis verordnet werden[4]
Rollator und andere GehhilfenHilfsmittel der KrankenkasseOft ärztliche Verordnung; Antrag in der Regel vor dem Kauf; Zuzahlung 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (Stand 24.10.2025)[6]
Treppenlift, fester UmbauKein Hilfsmittel der KrankenkassePflegekasse kann unter Umständen einen begrenzten Zuschuss zur Wohnungsanpassung zahlen[6]
Freifahrt im NahverkehrFür schwerbehinderte Menschen mit erheblich beeinträchtigter Bewegungsfähigkeit im StraßenverkehrAusweis mit gültiger Wertmarke, die meist etwas kostet und für bestimmte Gruppen kostenlos ist[9]
PflegeversicherungMobilität ist einer der Bereiche der BegutachtungHilfebedarf auf Dauer, voraussichtlich mindestens sechs Monate[8]

Heilmittel wie Physiotherapie und Ergotherapie verordnet die Ärztin oder der Arzt. Auf der Verordnung stehen das Heilmittel, die Zahl der Behandlungen, wie oft pro Woche behandelt wird, und die Diagnose [7]. Laut BIÖG kann eine Physiotherapie vor allem bei deutlichen Einschränkungen weiterhelfen. Die Therapeutin oder der Therapeut stellt ein Übungsprogramm zusammen und übt auch den Umgang mit dem Rollator. Die Hausarztpraxis kann außerdem Rehabilitationssport verordnen [4]. Wie Verordnung und Genehmigung dabei ablaufen, erklärt der Ratgeber Rehasport.

Gehhilfen wie ein Rollator können laut IQWiG je nach Lage helfen, Stürzen vorzubeugen [12]. Die BIÖG-Broschüre hält einen Rollator für hilfreich, wenn man damit sicherer geht. In kleinen Wohnungen, an Türen, Stufen oder im Bad kann er aber hinderlich sein. Er muss passend eingestellt und funktionstüchtig sein, und der Umgang will gelernt sein, etwa an Bordsteinkanten, auf unebenem Boden oder beim Öffnen einer Tür. Draußen kann er zu mehr Selbstständigkeit verhelfen, weil man sich Wege zutraut, die man ohne ihn meiden würde [4]. Auch die Weltleitlinie empfiehlt, bei Menschen mit Sturzrisiko zu prüfen, ob die Gehhilfe passt und richtig benutzt wird [10].

Für ein Hilfsmittel der Krankenkasse brauchst du oft eine ärztliche Verordnung, und den Antrag stellst du, bevor du es kaufst, denn nachträglich geht das nicht. Bei bestimmten Hilfsmitteln, zum Beispiel unter einer Preisgrenze, verzichten die Krankenkassen auf die vorherige Genehmigung. Im Zweifel fragst du vorab bei deiner Krankenkasse nach. Welche Produkte die Kasse bezahlt, steht im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands. Im Einzelfall übernimmt sie auch andere, wenn du die Notwendigkeit begründest. Mehrkosten für eine Ausstattung über das Nötige hinaus trägst du selbst [6].

Unterwegs mit Bus, Bahn und Auto

Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind, werden nach § 228 SGB IX im öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich befördert. Sie zeigen dafür ihren entsprechend gekennzeichneten Ausweis vor, der eine gültige Wertmarke braucht. Die Wertmarke kostet in der Regel etwas, für bestimmte Gruppen, etwa blinde und hilflose Menschen, gibt es sie auf Antrag kostenlos [9]. Eine Bestandsaufnahme im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums zählt einen altersgerechten Zugang zu Bus und Bahn und beleuchtete Fuß- und Radwege zu den Empfehlungen, um die Bewegung älterer Menschen zu fördern [3].

Mann in den Siebzigern steigt an einer Haltestelle durch die breite Tür in einen Niederflurbus
Bild: KI-generiert

Viele ältere Menschen sind auf das Auto angewiesen. Ob du dir das Fahren noch zutraust und wie du das selbst einschätzen kannst, beschreibt der Ratgeber Autofahren im Alter.

Wenn der Alltag ohne Hilfe nicht mehr geht

Schaffst du deinen Alltag auf Dauer nicht mehr ohne Hilfe, kann die Pflegeversicherung eine Rolle spielen. Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist, wer wegen gesundheitlich bedingter Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Hilfe durch andere braucht, und zwar auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mindestens in der Schwere, die § 15 SGB XI festlegt. Die Mobilität ist einer der Bereiche, die bei der Begutachtung beurteilt werden. Dazu zählen der Positionswechsel im Bett, das Halten einer stabilen Sitzposition, das Umsetzen, das Fortbewegen innerhalb der Wohnung und das Treppensteigen [8]. Wie der Antrag abläuft, erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.

  1. Leitlinie Nationale Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung. Rütten A, Pfeifer K (Hrsg.), FAU Erlangen-Nürnberg, gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit. Stand 2016. abgerufen am 28.10.2026
  2. Studie World Health Organization 2020 guidelines on physical activity and sedentary behaviour. British Journal of Sports Medicine 54(24):1451 bis 1462. Bull FC, Al-Ansari SS, Biddle S u. a.. Stand 23.11.2020. abgerufen am 28.10.2026
  3. Behörde Bewegungsförderung bei älteren Erwachsenen (ab 65 Jahren) in Deutschland. Bestandsaufnahme (Kurzversion). Bundesministerium für Gesundheit, erstellt vom WHO-Kooperationszentrum für Bewegung und Public Health der FAU Erlangen-Nürnberg. Stand 2024. abgerufen am 28.10.2026
  4. Behörde Gleichgewicht und Kraft. Einführung in die Sturzprävention (Teil 1), 2. überarbeitete Auflage. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Programm "Gesund und aktiv älter werden". Stand 2026. abgerufen am 28.10.2026
  5. Behörde Gleichgewicht und Kraft. Praktische Übungen zur Sturzprävention (Teil 2), 2. überarbeitete Auflage. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Stand 2026. abgerufen am 28.10.2026
  6. Behörde Hilfsmittel: Kostenübernahme und Zuzahlung. gesund.bund.de, Bundesministerium für Gesundheit. Stand 24.10.2025. abgerufen am 28.10.2026
  7. Behörde Heilmittel. gesund.bund.de, Bundesministerium für Gesundheit. Stand 19.08.2026. abgerufen am 28.10.2026
  8. Gesetz § 14 SGB XI Begriff der Pflegebedürftigkeit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  9. Gesetz § 228 SGB IX Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  10. Leitlinie World guidelines for falls prevention and management for older adults: a global initiative. Age and Ageing 51(9):afac205. Montero-Odasso M, van der Velde N, Martin FC u. a., Task Force on Global Guidelines for Falls in Older Adults. Stand 30.09.2022. abgerufen am 28.10.2026
  11. Behörde Schlaganfall. gesund.bund.de, Bundesministerium für Gesundheit. Stand 16.12.2022. abgerufen am 28.10.2026
  12. Behörde Stürze bei älteren Menschen. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 23.03.2022. abgerufen am 28.10.2026

Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.

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