Ratgeber
Autofahren im Alter: Wie du deine Fahrsicherheit selbst einschätzt
In Deutschland gibt es für Autofahrerinnen und Autofahrer keine Pflichtuntersuchung ab einem bestimmten Alter, der Pkw-Führerschein gilt unbefristet. Ob du sicher fährst, musst du deshalb vor allem selbst einschätzen, mit Hilfe von Beobachtungen Mitfahrender, einem Gespräch in der Hausarztpraxis oder einer freiwilligen Rückmeldefahrt. Die Behörde kann ein ärztliches Gutachten nur verlangen, wenn konkrete Tatsachen Zweifel an deiner Eignung begründen.
Autofahren im Alter ist für viele Menschen ein Stück Selbstständigkeit, besonders auf dem Land, wo es oft kaum andere Möglichkeiten gibt, mobil zu bleiben [9]. Gleichzeitig verändern sich mit den Jahren Sehen, Reaktion und Beweglichkeit, bei manchen früh, bei anderen spät. In Deutschland gibt es keine Pflichtuntersuchung ab einem bestimmten Alter. Die Verantwortung, ob du sicher fahren kannst, liegt also zuerst bei dir. Diese Seite erklärt, was rechtlich gilt (Stand 28.10.2026), was sich durch die neue EU-Führerscheinrichtlinie ändern kann und wie du deine Fahrsicherheit ehrlich einschätzt. Wie aufmerksam du im Alltag bist, kannst du vorab mit dem Konzentrations-Check 60+ prüfen.
Was in Deutschland rechtlich gilt
Die Fahrerlaubnis der Klasse B für den Pkw wird unbefristet erteilt, ebenso die Klassen für Motorräder und die Klasse BE. Befristet auf höchstens fünf Jahre sind nur die Klassen für Lkw und Busse [1]. Befristet ist dagegen der Führerschein als Dokument: Wer ihn seit dem 19.01.2013 bekommen hat, hat ein Dokument, das 15 Jahre gültig ist. Ältere Führerscheine müssen nach festen Fristen umgetauscht werden [2]. Wer vor 1953 geboren ist, hat dafür bis zum 19.01.2033 Zeit. Das Bundesverkehrsministerium stellt klar, dass mit dem Umtausch keine zusätzlichen ärztlichen Untersuchungen oder sonstigen Prüfungen verbunden sind [3].
Einen Sehtest musst du beim Erwerb des Führerscheins machen. Eine regelmäßige Wiederholung für die Klasse B sieht die Fahrerlaubnis-Verordnung nicht vor [4]. Trotzdem darfst du nicht einfach weiterfahren, wenn deine Fähigkeiten nachlassen. Nach § 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung darf am Verkehr nur teilnehmen, wer sich trotz körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen sicher bewegen kann oder dafür vorgesorgt hat, etwa durch Umbauten am Fahrzeug. Verantwortlich dafür bist du selbst oder eine für dich verantwortliche Person [5].
Die Fahrerlaubnisbehörde darf ein ärztliches Gutachten anordnen, wenn ihr Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen deine körperliche oder geistige Eignung begründen, insbesondere Hinweise auf eine Erkrankung aus der Liste in Anlage 4 der Verordnung. Die Behörde bestimmt, welche Ärztin oder welcher Arzt das Gutachten erstellt. Die eigene behandelnde Fachärztin oder der eigene Facharzt soll es nicht sein [6]. Das Lebensalter nennt § 11 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung nicht als Anlass.
| Regel | Was gilt | Beleg |
|---|---|---|
| Fahrerlaubnis Klasse B | Unbefristet | [1] |
| Führerschein als Dokument | Seit 19.01.2013 ausgestellte Dokumente gelten 15 Jahre; alte Dokumente nach Fristen umtauschen | [2] |
| Umtausch, Jahrgang vor 1953 | Bis 19.01.2033, ohne ärztliche Untersuchung oder Prüfung | [3] |
| Sehtest | Beim Erwerb; keine regelmäßige Wiederholung für Klasse B | [4] |
| Eigenverantwortung | Wer beeinträchtigt ist, muss Vorsorge treffen, damit niemand gefährdet wird | [5] |
| Ärztliches Gutachten | Nur bei Tatsachen, die Bedenken gegen die Eignung begründen | [6] |
Was die neue EU-Führerscheinrichtlinie ändert
Die EU hat ihre Führerscheinregeln 2025 neu gefasst. Die Richtlinie (EU) 2025/2205 vom 22.10.2025 ersetzt die bisherige Richtlinie von 2006 [7, 8]. Nach der Mitteilung der Europäischen Kommission zur vorläufigen Einigung vom März 2025 soll die Fahreignung künftig systematischer geprüft werden. Mindestens sollen Fahrerinnen und Fahrer vor der Ausstellung und bei jeder Verlängerung des Führerscheins eine Selbsteinschätzung ausfüllen, oder die Staaten nutzen ein eigenes nationales Verfahren [7]. Für Pkw und Motorräder können die Mitgliedstaaten die ärztliche Untersuchung durch eine Selbsteinschätzung ersetzen. Sie dürfen außerdem die Gültigkeit des Führerscheins für Menschen ab 65 Jahren verkürzen [8].
Eine Richtlinie gilt nicht sofort für dich. Die Mitgliedstaaten haben laut Wissenschaftlichem Dienst des Europäischen Parlaments bis November 2028 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen, angewendet werden die Regeln spätestens ab November 2029 [8]. Bis Deutschland das Straßenverkehrsgesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung ändert, gelten die Regeln aus dem Abschnitt oben.
Wie sich das Fahren mit dem Alter verändert
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat beschreibt, dass bei allen Menschen mit zunehmendem Alter die Leistungen der Sinne, des Denkens und der Bewegung nachlassen, mit großen Unterschieden zwischen einzelnen Personen. Ältere Fahrerinnen und Fahrer haben nach mehreren Studien vor allem in unübersichtlichen Situationen Schwierigkeiten, in denen sie schnell entscheiden müssen: an Kreuzungen und Einmündungen, beim Links- und Rechtsabbiegen und in der Verständigung mit anderen Verkehrsteilnehmenden [9].

Ältere Menschen gleichen vieles aus. Sie fahren oft langsamer und mit mehr Abstand, gehen weniger Risiken ein und meiden ungünstige Zeiten und Situationen. Bewusste Regelverstöße wie zu schnelles Fahren oder Fahren unter Alkohol kommen im Alter deutlich seltener vor [9]. Schwierig ist, dass die Veränderungen schleichend kommen. Befragungen zeigen, dass ältere Fahrerinnen und Fahrer ihre eigene Fahrkompetenz stärker überschätzen als andere Altersgruppen, auch in Studien mit begleiteten Fahrten [9].
Was die Unfallstatistik zeigt
Menschen ab 65 Jahren sind seltener in Unfälle verwickelt, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht. 2024 waren 16,0 Prozent der an Autounfällen mit Personenschaden beteiligten Fahrerinnen und Fahrer mindestens 65 Jahre alt, ihr Anteil an der Bevölkerung lag bei 22,7 Prozent. Das Statistische Bundesamt vermutet als einen Grund, dass sie nicht mehr regelmäßig zur Arbeit fahren [10].
Waren sie beteiligt, sah die Polizei sie in 68,4 Prozent der Fälle als hauptverantwortlich an. Am häufigsten warf sie ihnen Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren sowie Ein- und Anfahren vor (22,0 Prozent), gefolgt vom Missachten der Vorfahrt (20,9 Prozent). Körperliche oder geistige Einschränkungen wie plötzliches Unwohlsein spielten bei 4,8 Prozent eine Rolle, Alkohol bei 1,0 Prozent. Unfälle haben für Ältere schwerere Folgen: Von den 1.165 Menschen, die 2024 mit dem Auto tödlich verunglückten, waren 434 mindestens 65 Jahre alt [10]. Gemessen an der gefahrenen Strecke verursachen Fahrerinnen und Fahrer ab 75 Jahren nach einer Auswertung der Unfallforschung der Versicherer 1,8-mal so viele Unfälle mit Personenschaden, wie ihr Anteil an der Fahrleistung erwarten ließe [9, 11].
Gesundheit, Medikamente und Fahrsicherheit
Gutes Sehen ist die Grundlage. Weil der Sehtest nur beim Führerscheinerwerb Pflicht ist, liegt es an dir, deine Augen im Blick zu behalten. Wann eine augenärztliche Untersuchung sinnvoll ist, zeigt der Augen-Vorsorge-Check. Auch Martinshorn, Hupen und Motorgeräusche gehören zur Verkehrswahrnehmung. Ob du schlechter hörst als früher, kannst du mit dem Hörprobleme-Selbstcheck einschätzen.

Medikamente sind ein häufig unterschätzter Faktor. Nach dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat können etwa 15 bis 20 Prozent der zugelassenen Arzneimittel die Fahrsicherheit beeinträchtigen, besonders Schmerzmittel, Schlaf- und Beruhigungsmittel, Psychopharmaka, Augenmittel sowie Mittel gegen Bluthochdruck, Allergien und Diabetes. Auch rezeptfreie Mittel können zum Risiko werden. Wer mehrere Medikamente nimmt, kann die Wirkung auf das Fahren oft schlecht vorhersehen [12]. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, über solche Beeinträchtigungen zu informieren, die Hinweise stehen auch im Beipackzettel [12]. Frag bei jedem neuen Mittel und nach jeder Dosisänderung nach, ob du damit fahren kannst. Worauf du bei vielen Medikamenten sonst achten solltest, erklärt der Ratgeber Viele Medikamente im Alter.
Fragen zur Selbsteinschätzung
Die folgenden Fragen sind kein Test mit Punkten. Sie greifen die Situationen auf, die nach Verkehrssicherheitsrat und Unfallstatistik für ältere Fahrende typisch schwierig sind [9, 10]. Der Verkehrssicherheitsrat hält Selbsteinschätzungen für geeignet, um über das Thema ins Gespräch zu kommen, aber nicht, um die Fahrkompetenz zu bestimmen [9]. Geh die Fragen in Ruhe durch und antworte so ehrlich, wie du es bei einer anderen Person tun würdest.
- Fällt dir das Linksabbiegen an Kreuzungen ohne Ampel schwerer als früher, oder wartest du lange auf eine Lücke?
- Hast du in letzter Zeit ein Vorfahrtsschild oder einen Radfahrer erst spät bemerkt?
- Haben andere dich in den letzten Monaten öfter angehupt, ohne dass du wusstest, warum?
- Gab es Beinaheunfälle, Kratzer am Auto oder Schäden beim Einparken, die du dir nicht recht erklären kannst?
- Fühlst du dich bei dichtem Verkehr, in fremden Städten oder bei Dunkelheit deutlich unsicherer als vor einigen Jahren?
- Haben Angehörige oder Freunde Bedenken geäußert oder fahren sie ungern bei dir mit?
- Nimmst du ein neues Medikament oder eine geänderte Dosis, ohne gefragt zu haben, ob es die Fahrsicherheit beeinflusst?
- Hast du bekannte Wege schon einmal verwechselt oder dich auf vertrauter Strecke unsicher gefühlt?
Mehrere Ja-Antworten sind ein Anlass, genauer hinzusehen. Sie bedeuten nicht, dass du nicht mehr fahren darfst. Bei Fragen zu Gedächtnis und Orientierung hilft dir der Ratgeber Demenz oder normale Vergesslichkeit? beim Einordnen.
Die freiwillige Rückmeldefahrt
Ein Weg zu einer ehrlichen Einschätzung ist die Rückmeldefahrt. Du fährst dabei im normalen Straßenverkehr eine Strecke mit Aufgaben, die für ältere Fahrende typischerweise anspruchsvoll sind. Eine geschulte Person beobachtet dein Fahrverhalten nach einem festen System, zum Beispiel eine Fahrlehrerin, ein Verkehrspsychologe oder ein amtlich anerkannter Prüfer mit passender Weiterbildung. Danach bekommst du eine persönliche Rückmeldung zu deinen Stärken und Schwächen und dazu, wie du sicher mobil bleibst. Die Rückmeldefahrt richtet sich an aktive Fahrerinnen und Fahrer ab 75 Jahren, deren Eignung nicht in Frage steht, und ist keine erneute Fahrprüfung [9]. Mehrere Studien haben laut Verkehrssicherheitsrat gezeigt, dass sie gut angenommen wird und die Fahrkompetenz verbessern kann [9].

Die Teilnahme ist in Deutschland freiwillig. Der Verkehrssicherheitsrat lehnt Pflichttests für alle älteren Fahrenden ohne begründete Zweifel ab und empfiehlt, freiwillige Angebote ab spätestens 75 Jahren zu bewerben [9]. In einer Forsa-Umfrage für den Verkehrssicherheitsrat von April 2024 sagten 81 Prozent der befragten Autofahrenden ab 65 Jahren, sie wären zu einer freiwilligen Rückmeldefahrt mit einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer bereit, wenn das Ergebnis keinen Einfluss auf den Führerschein hätte [11]. Wo es in deiner Nähe ein Angebot gibt und was es kostet, erfährst du bei Fahrschulen in deiner Region.
Auch gezieltes Training kann helfen. In einer vom Verkehrssicherheitsrat zitierten Studie verbesserten Fahrerinnen und Fahrer über 70 Jahren ihre Fahrkompetenz im echten Verkehr mit 15 Fahrstunden zu schwierigen Aufgaben wie Spurwechsel, Linksabbiegen und komplexen Kreuzungen deutlich. Solche Trainings sind allerdings aufwendig und eher teuer [9]. Was du sonst tun kannst, um im Alltag beweglich zu bleiben, steht im Ratgeber Mobil bleiben im Alter.
Mit wem du sprechen kannst
Deine Hausarztpraxis kennt deine Erkrankungen und Medikamente und ist eine gute erste Anlaufstelle, wenn du unsicher bist. Sie kann dir sagen, ob eine deiner Erkrankungen oder eines deiner Mittel das Fahren beeinflussen kann [12]. Eine Aussage über deine persönliche Fahreignung kann diese Seite nicht treffen. Wenn du dich entscheidest, weniger oder gar nicht mehr zu fahren, ist das eine persönliche Entscheidung, die du in deinem Tempo treffen kannst.
- Gesetz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 24a Gültigkeit von Führerscheinen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Pflichtumtausch von Führerscheinen. Bundesministerium für Verkehr (BMV). Stand 20.01.2026. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 12 Sehvermögen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 2 Eingeschränkte Zulassung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 11 Eignung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde The Commission welcomes provisional agreement on modernised driving licences rules. Europäische Kommission, Generaldirektion Mobilität und Verkehr. Stand 25.03.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Directive on driving licences (Ask EP). Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS). Stand 02.12.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Organisation Fahrkompetenz von Seniorinnen und Senioren erhalten und verbessern (Vorstandsbeschluss). Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR). Stand 09.10.2023. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Ursachen für Autounfälle: Ältere Autofahrende missachten häufiger die Vorfahrt, jüngere fahren häufiger zu schnell (Pressemitteilung Nr. N070). Statistisches Bundesamt (Destatis). Stand 16.12.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Organisation DVR Blickpunkt 1/2024: Mobil und verkehrssicher bis ins hohe Alter. Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR). Stand 2024. abgerufen am 28.10.2026
- Organisation Medikamente im Straßenverkehr (Vorstandsbeschluss). Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR). Stand 10.05.2021. abgerufen am 28.10.2026
Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.
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