Ratgeber
Medikationsplan: Wer Anspruch hat und wie er dir hilft
Einen Medikationsplan bekommst du als gesetzlich versicherte Person, wenn du gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwendest, so steht es in § 31a SGB V. Die Praxis muss dich darauf hinweisen, meist erstellt ihn die Hausarztpraxis. Auf den Plan gehören alle Mittel mit Einnahmehinweisen, auch die rezeptfreien, und Praxis und Apotheke tragen Änderungen ein.
Ein Medikationsplan ist eine Übersicht über alle Arzneimittel, die du anwendest, mit Dosierung und Einnahmehinweisen, so geschrieben, dass du sie verstehst [2]. Gesetzlich Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben seit 2016 Anspruch darauf [1, 4]. Diese Seite erklärt, wer den Plan erstellt, was daraufsteht, wie er aktuell bleibt und was sich mit der elektronischen Patientenakte ändert. Ob du bei deinen Medikamenten insgesamt den Überblick hast, kannst du mit dem Medikamenten-Management-Test prüfen.
Wozu ein Medikationsplan da ist
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen treffen vor allem Menschen, die über lange Zeit mehrere Medikamente gleichzeitig nehmen. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt, dass fünf bis zehn Prozent aller Krankenhauseinweisungen auf Nebenwirkungen von Arzneimitteln zurückgehen und sich ein Viertel davon vermeiden ließe. Es schreibt dazu, dass die Schätzungen stark auseinandergehen [2]. Der einheitliche Plan soll die Sicherheit der Arzneimitteltherapie verbessern, weil alle Beteiligten dieselbe Übersicht sehen [2].
Das ist wichtig, weil viele ältere Menschen von mehreren Praxen behandelt werden. Nach Analysen, die die Barmer nennt, bekommen zwei Drittel der Patientinnen und Patienten Medikamente von mehr als einer Ärztin oder einem Arzt [8]. Ohne gemeinsame Liste weiß die Kardiologin nicht unbedingt, was der Orthopäde verordnet hat, und keiner der beiden kennt das Schmerzmittel aus der Apotheke. Für dich selbst ist der Plan außerdem eine Gedächtnisstütze, wann du was nimmst und wofür.
Wer Anspruch auf einen Medikationsplan hat
Die Grundlage ist § 31a des Fünften Sozialgesetzbuchs. Danach haben Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform und auf einen elektronischen Medikationsplan. Ihn erstellt eine Ärztin oder ein Arzt mit Kassenzulassung. Die Praxis muss dich bei der Verordnung eines Arzneimittels über diesen Anspruch informieren [1]. Weil die Regel im Sozialgesetzbuch steht, gilt sie für gesetzlich Versicherte.
Die Einzelheiten haben Ärzteschaft und Krankenkassen vereinbart. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung nennt als Voraussetzung, dass die drei Mittel im ganzen Körper wirken, also systemisch, und dass du sie über mindestens 28 Tage gleichzeitig anwendest [3]. Das Bundesgesundheitsministerium spricht von Menschen, die die Mittel dauerhaft anwenden [2]. Salben, die nur auf der Haut wirken, zählen für den Anspruch also meist nicht mit, gehören aber trotzdem auf den Plan, wenn du einen hast. Ein Medikament für eine kurze Erkältung begründet für sich allein keinen Anspruch.
Erstellen und aktualisieren soll den Plan die Ärztin oder der Arzt, die oder der deine Behandlung hauptsächlich koordiniert, in der Regel die Hausarztpraxis. Hast du keine Hausärztin und keinen Hausarzt und wirst fachärztlich betreut, hat die behandelnde Fachpraxis den Plan zu erstellen [2]. Wenn dir bisher niemand einen Plan angeboten hat, obwohl du drei oder mehr Dauermedikamente nimmst, frag beim nächsten Termin danach.
Was auf dem Plan steht
Nach dem Gesetz gehören auf den Plan alle verordneten Arzneimittel, die Mittel aus der Selbstmedikation, also alles, was du ohne Rezept kaufst, und wichtige Hinweise zu Medizinprodukten, jeweils mit Hinweisen zur Anwendung. Bei Fertigarzneimitteln stehen neben dem Namen insbesondere Wirkstoff, Darreichungsform und Wirkstärke darauf [1]. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung nennt außerdem Handelsname, Dosierung, den Grund der Einnahme und sonstige Hinweise [3]. Bei blinden und sehbehinderten Menschen soll die Praxis den Plan so erklären, dass er ihren Bedürfnissen entspricht [1].
Auf dem ausgedruckten Plan steht ein Barcode, in dem die Angaben gespeichert sind. Praxis oder Apotheke können ihn einscannen und den Plan ändern, ohne alles neu abzutippen [3]. Wenn du den Plan zu einem Termin mitbringst, sparst du dir und dem Praxisteam also Arbeit.
Rezeptfreie Mittel geraten leicht in Vergessenheit. Das IQWiG rät, auch pflanzliche Präparate, Nahrungsergänzungsmittel, Asthmasprays und Augentropfen in die eigene Medikamentenliste aufzunehmen, weil sie mit verschreibungspflichtigen Mitteln wechselwirken können [5]. Sag deiner Praxis deshalb, was du zusätzlich nimmst, damit es auf dem Plan landet.
Wer den Plan aktuell hält
Ein veralteter Plan kann mehr verwirren als helfen. Das Gesetz verpflichtet die Ärztin oder den Arzt, den Plan zu aktualisieren, sobald sich die Medikation ändert oder sie von einer Änderung erfahren. Auf deinen Wunsch trägt auch die Apotheke Änderungen ein, wenn sie dir ein Arzneimittel abgibt [1]. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung müssen auch mitbehandelnde Fachärztinnen und Fachärzte in Praxen und Krankenhäusern den Plan aktualisieren, wenn sie die Medikation ändern. Die Verantwortung für eine Verordnung bleibt bei der Ärztin oder dem Arzt, die oder der sie ausgestellt hat [3].

Damit das klappt, müssen Praxis und Apotheke den Plan sehen. Bring ihn deshalb zu Arztterminen und in die Apotheke mit, auch zu Fachärztinnen und Fachärzten, die dir neue Mittel verordnen. Wurde im Krankenhaus etwas umgestellt, lass die neue Medikation danach von deiner Hausarztpraxis oder Apotheke abgleichen. Nach der Barmer laufen Medikamente sonst teils länger als nötig weiter, gerade nach einem Klinikaufenthalt [8].
Papier, Gesundheitskarte und elektronische Patientenakte
Den Medikationsplan gibt es in mehreren Formen, die leicht verwechselt werden. Die Tabelle zeigt die Unterschiede.
| Form | Was sie enthält | Beleg |
|---|---|---|
| Medikationsplan auf Papier | Alle Mittel mit Einnahmehinweisen, mit Barcode zum Einscannen; der Anspruch auf die Papierfassung bleibt bestehen | [1, 3, 5] |
| Elektronischer Medikationsplan auf der Gesundheitskarte | Gleiche Grundangaben wie auf Papier; Nutzung freiwillig, Anlage mit Karte und PIN der Krankenkasse in Praxis oder Apotheke | [4] |
| Medikationsliste in der elektronischen Patientenakte | Erfasst automatisch alle ausgestellten und eingelösten E-Rezepte; ohne Einnahmehinweise und ohne Mittel, die du ohne Rezept kaufst | [4, 6] |
| Elektronischer Medikationsplan in der Patientenakte | Soll Einnahmehinweise und Dosierungen ergänzen; Erprobung seit Sommer 2026, bundesweit voraussichtlich ab Anfang 2027 | [3, 6] |
Die Medikationsliste in der elektronischen Patientenakte ist kein vollständiger Medikationsplan. Sie zeigt nur, was per E-Rezept verordnet und abgegeben wurde [4]. Der elektronische Medikationsplan in der Patientenakte sollte nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums im Sommer 2026 hinzukommen [6]. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung schreibt mit Stand Juli 2026, dass die schrittweise Erprobung im Sommer 2026 begonnen hat und die Anwendung voraussichtlich ab Anfang 2027 zur Verfügung steht [3]. Ist der Plan in deiner Patientenakte gespeichert, kannst du ihn dort auch selbst einsehen, und Praxen und Apotheken können ihn mit deiner Einwilligung aktualisieren [2].
Für den elektronischen Plan auf der Gesundheitskarte gelten eigene Regeln. Angelegt wird er in einer Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke, jeweils mit deiner Einwilligung. Dafür brauchst du die Karte und eine PIN, die du von deiner Krankenkasse bekommst. Die PIN lässt sich abschalten, dann genügt deine mündliche Zustimmung. Lesen dürfen den Plan nur Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Apothekerinnen und Apotheker und ihre Mitarbeitenden, und sie müssen dich jedes Mal um Erlaubnis fragen. Nach Absprache mit deinen Behandelnden kannst du einzelne Mittel vom Plan ausnehmen lassen [4]. Bedenke dabei, dass ein lückenhafter Plan Wechselwirkungen mit genau diesem Mittel nicht mehr sichtbar macht.
Die elektronische Patientenakte ist freiwillig. Du kannst ihr jederzeit über die App oder deine Krankenkasse widersprechen. Für den digital gestützten Medikationsprozess gibt es ein eigenes Widerspruchsrecht, die Daten werden dann sofort gelöscht [6]. Wer keine digitale Akte möchte, behält den Anspruch auf den Papierplan [1].
Medikationsplan und Apotheke
Nimmst du dauerhaft fünf oder mehr verordnete Arzneimittel, kannst du zusätzlich eine erweiterte Medikationsberatung in der Apotheke bekommen. Dabei prüft eine fortgebildete Apothekerin oder ein Apotheker alle deine Mittel anhand der mitgebrachten Packungen auf Doppelungen, Wechselwirkungen und Anwendungsprobleme. Am Ende erstellt oder aktualisiert die Apotheke deinen Medikationsplan, und mit deinem Einverständnis bekommt deine Hausarztpraxis einen Bericht [7]. Die Beratung ist für Versicherte zuzahlungsfrei [8]. Die Voraussetzungen stammen aus der Leistungsbeschreibung von 2022 und werden derzeit nach § 129 Absatz 5e SGB V neu verhandelt [9]. Mehr dazu und zu den Risiken vieler Medikamente steht im Ratgeber Viele Medikamente im Alter.
Was du beim Termin fragen kannst
Der Plan ist ein guter Anlass für ein Gespräch über alle deine Medikamente. Das MSD Manual rät, bei jedem Mittel zu fragen, wofür es ist, welche Nebenwirkungen es haben kann und wie du es richtig einnimmst. Neue Beschwerden solltest du melden und vor jeder Änderung mit der Ärztin oder dem Arzt sprechen, auch wenn ein Mittel nicht zu wirken scheint [10]. Das IQWiG empfiehlt, Ängste und Bedenken offen anzusprechen und gemeinsam zu entscheiden, welche Alternativen es gibt und was passieren könnte, wenn du auf eine Behandlung verzichtest. Manche Mittel wirken verzögert oder so, dass du von der Wirkung nichts spürst. Wer deshalb aufhören möchte, sollte vorher in der Praxis nachfragen [5]. Fällt dir das Schlucken schwer, kannst du nach einer anderen Darreichungsform fragen, zum Beispiel Saft oder Kapsel [5].
So nutzt du den Plan im Alltag
Bewahre den Plan an einem festen Ort auf und trag eine Kopie bei dir, etwa im Portemonnaie. Das IQWiG rät, Beipackzettel und wichtige Unterlagen wie Arztbriefe gemeinsam aufzubewahren und Angehörige oder den Pflegedienst darüber zu informieren, welche Medikamente du nimmst [5]. Prüfe nach jedem Termin, ob die Änderungen eingetragen sind, und streiche nichts selbst durch. Wenn dir eine Angabe unklar ist, etwa warum du ein Mittel nimmst, frag in Praxis oder Apotheke nach.

Wenn Angehörige deine Medikamente richten oder dir im Alltag mehr Unterstützung fehlt, hilft dir der Hilfebedarf-Check beim Sortieren. Welche Vorsorgeuntersuchungen ab 65 außerdem für dich gelten, zeigt die Seite Vorsorge ab 65.
- Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 31a Medikationsplan. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Medikationsplan. Bundesministerium für Gesundheit. Stand 12.06.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Medikationsplan (Informationen für Praxen). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Stand 30.07.2026. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Elektronischer Medikationsplan (eMP). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (geprüft durch die gematik). Stand 01.09.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Medikamente über lange Zeit anwenden. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 03.09.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Die elektronische Patientenakte für alle. Bundesministerium für Gesundheit. Stand 04.03.2026. abgerufen am 28.10.2026
- Organisation Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation: Leistungsbeschreibung der pharmazeutischen Dienstleistung. Deutscher Apothekerverband (DAV), ABDA. Stand 13.06.2022. abgerufen am 28.10.2026
- Organisation Polymedikation: Wenn viele Medikamente zusammenkommen (Newsletter Gesundheit im Blick). BARMER. Stand 22.05.2026. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 129 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung (Absatz 5e). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Organisation Arzneimittel im Alter (MSD Manual, Ausgabe für Patienten). MSD Manual, Ruscin JM, Linnebur SA. Stand April 2025. abgerufen am 28.10.2026
Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.
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