Ratgeber
Wohnung im Alter umbauen: Was hilft, was gefördert wird und wer zahlt
Wer die Wohnung im Alter umbauen will, fängt am besten mit einer Wohnberatung an und beseitigt zuerst Stolperfallen, denn das senkt bei Menschen mit erhöhtem Sturzrisiko die Zahl der Stürze deutlich. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, wenn der Antrag vor Baubeginn gestellt wird. Ohne Pflegegrad bleibt vor allem der KfW-Kredit 159, der Zuschuss 455-B nimmt seit dem 31.07.2026 keine Anträge mehr an.
Viele Menschen wollen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben. Damit das gelingt, kann es sich lohnen, die Wohnung im Alter umzubauen: Stolperfallen beseitigen, Halt im Bad schaffen, Schwellen abbauen oder die Dusche ebenerdig machen. Diese Seite zeigt, wo ein Umbau am meisten bringt, an welchen Maßen sich Fachbetriebe orientieren und wer was bezahlt. Die wichtigsten Geldquellen sind der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für Menschen mit Pflegegrad und der Förderkredit 159 der KfW [3, 4, 6].
Wo ein Umbau am meisten bringt
Stürze sind im Alter häufig. Von den Menschen über 65, die zu Hause leben, stürzt nach gesund.bund.de etwa jeder dritte einmal im Jahr. Bei 5 bis 10 von 100 Stürzen zu Hause kommt es zu Verletzungen wie Knochenbrüchen oder Kopfverletzungen, und Stürze mit ernsthaften Folgen erhöhen im höheren Alter das Risiko, pflegebedürftig zu werden [1]. Als Gefahrenquellen in der Wohnung nennt gesund.bund.de hochstehende Teppichkanten, lose Kabel, Türschwellen, glatte Böden und rutschige Badematten. Beim Beseitigen können Angehörige, Freunde oder Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten helfen [1].
Ob das etwas bringt, hat eine Cochrane-Übersicht von 2023 mit 22 Studien und 8.463 älteren Menschen untersucht, die zu Hause lebten. Bei Menschen mit erhöhtem Sturzrisiko senkte das Beseitigen von Gefahrenquellen die Zahl der Stürze um etwa 38 Prozent. Die Autorinnen und Autoren bewerten die Vertrauenswürdigkeit dieses Ergebnisses als hoch. Bei Menschen, die nicht nach ihrem Risiko ausgewählt waren, zeigte sich kein Effekt [2]. Für größere bauliche Umbauten fand die Übersicht keine Studien, die Stürze gemessen haben [2]. Ob ein neues Bad Stürze verhindert, ist damit offen. Gut belegt ist der Nutzen für das gezielte Beseitigen von Gefahren bei Menschen, die ohnehin gefährdet sind.
Daraus folgt eine sinnvolle Reihenfolge: zuerst klären, wie hoch dein Sturzrisiko ist, dann die einfachen Gefahrenquellen beseitigen und erst danach über größere Umbauten nachdenken. Den eigenen Stand kannst du mit dem Wohnsituation-Check Raum für Raum durchgehen. Was du außerhalb der Wohnung gegen Stürze tun kannst, etwa mit Kraft- und Gleichgewichtstraining, erklärt der Ratgeber Stürze im Alter vorbeugen.
Richtwerte für Türen, Bad und Treppe
Für den Umbau bestehender Wohnungen gibt es keine einheitliche Pflichtnorm. Eine gute Orientierung sind die technischen Mindestanforderungen der KfW für den Kredit 159 "Altersgerecht Umbauen". Wer dort gefördert werden will, muss sie einhalten. Alternativ erkennt die KfW Maßnahmen nach der DIN 18040-2 an, der Norm für barrierefreie Neubauten [7].

| Bereich | Anforderung laut KfW-Anlage zum Kredit 159 | Beleg |
|---|---|---|
| Haus- und Wohnungseingangstür | mindestens 0,90 m Durchgangsbreite, Schwelle höchstens 20 mm, wenn schwellenlos baulich nicht geht | [7] |
| Innentüren | mindestens 0,80 m Durchgangsbreite, Türdrücker in 0,85 bis 1,05 m Höhe | [7] |
| Flur in der Wohnung | mindestens 1,20 m breit, wenn baulich nicht möglich mindestens 1,00 m | [7] |
| Bad | mindestens 1,80 m x 2,20 m, vor jedem Sanitärobjekt eine Bewegungsfläche von 0,90 m x 1,20 m | [7] |
| Dusche | bodengleich, sonst höchstens 20 mm abgesenkt, rutschhemmender Belag | [7] |
| Badewanne | höchstens 0,50 m hoch oder mit seitlichem Einstieg | [7] |
| Treppe | Handläufe auf beiden Seiten ohne Unterbrechung, rutschhemmende Stufen | [7] |
| Rampe | mindestens 1,00 m breit, höchstens 6 Prozent Neigung, in Ausnahmen 10 Prozent | [7] |
| Schalter und Bedienelemente | großflächig und tastbar, in 0,80 bis 1,10 m Höhe | [7] |
Die Anlage nennt außerdem Dinge, die zusätzlich gefördert werden können: Stütz- und Haltegriffe, Einhebelmischarmaturen, einen hohen Spiegel für die Nutzung im Stehen und Sitzen und eine Beleuchtung im Bad von mindestens 200 Lux in Bodennähe. Für Menschen mit Demenz erwähnt sie Farb- und Materialkonzepte, die die Orientierung erleichtern [7]. Auch baugebundene Not-, Ruf- und Unterstützungssysteme sowie Sturz- und Bewegungsmelder zählen zu den förderfähigen Assistenzsystemen [7]. Wie ein mobiler Hausnotruf funktioniert und wann die Pflegekasse ihn bezahlt, steht im Ratgeber Hausnotruf: Kosten und Zuschuss.
Erst beraten lassen, dann bauen
Wohnberatungsstellen machen Vorschläge, wie sich eine Wohnung umgestalten lässt, begleiten die Umsetzung, prüfen Kostenvoranschläge und helfen bei Problemen mit Vermietern oder Kostenträgern. Sie beraten auch zu sicheren Wohnungen für Menschen mit Demenz und zur Finanzierung [3]. Eine Liste der Wohnberatungsstellen bietet laut Verbraucherzentrale die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung, der Verband der Wohnberatungsstellen. Hintergrundinformationen gibt es auf online-wohn-beratung.de [3, 10].

Wer schon Leistungen der Pflegeversicherung bekommt oder sie beantragt hat, hat nach § 7a SGB XI Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Die Beraterin oder der Berater erfasst den Hilfebedarf, erstellt einen Versorgungsplan und wirkt darauf hin, dass nötige Genehmigungen kommen. Auf Wunsch findet die Beratung bei dir zu Hause statt, und Angehörige können dabei sein [9]. Gerade beim Umbau lohnt sich das, weil die Beraterin die Wohnung dann selbst sieht.
Zuschuss der Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
Nach § 40 Absatz 4 SGB XI kann die Pflegekasse Maßnahmen bezuschussen, die das Wohnumfeld verbessern. Sie müssen im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Der Zuschuss beträgt höchstens 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, gilt der Betrag je Person, zusammen höchstens 16.720 Euro [4]. Laut Verbraucherzentrale ist der Zuschuss ab Pflegegrad 1 möglich. Als Beispiele nennt sie Türverbreiterungen, ein Treppengeländer, eine bodengleiche Dusche und einen Treppenlift [3].
Der Ablauf ist streng. Du stellst den Antrag mit mindestens einem Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs und einer Begründung, bevor die Arbeiten beginnen. Erst nach dem schriftlichen Bescheid darf gebaut werden, sonst kann die Kasse den Zuschuss ablehnen, und du bleibst auf den Kosten sitzen [3]. Die Notwendigkeit prüft meist der Medizinische Dienst. Schon bei der Begutachtung für den Pflegegrad kann der Gutachter einen Umbau empfehlen [3]. Über den Antrag muss die Kasse spätestens nach drei Wochen entscheiden, mit Medizinischem Dienst nach fünf Wochen. Teilt sie ohne hinreichenden Grund nicht rechtzeitig mit, dass es länger dauert, gilt der Antrag als genehmigt [4].
Wichtig ist der Begriff "Maßnahme". Alles, was die aktuelle Pflegesituation erfordert, zählt als eine Maßnahme, auch wenn mehrere Handwerker kommen. Einen weiteren Zuschuss gibt es erst, wenn sich die Pflegesituation ändert, etwa wenn die Beweglichkeit nachlässt und später ein Treppenlift nötig wird [3]. Plane deshalb den Umbau möglichst vollständig, bevor du den Antrag stellst. Hast du noch keinen Pflegegrad, erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen den Weg dorthin.
Kleinere Helfer: Pflegehilfsmittel
Nicht jede Hilfe ist ein Umbau. Technische Pflegehilfsmittel bezahlt die Pflegekasse nach § 40 Absatz 1 SGB XI, wenn sie die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen und keine andere Stelle, etwa die Krankenkasse, zuständig ist. Technische Pflegehilfsmittel sollen vorrangig geliehen werden. Wer 18 oder älter ist, zahlt 10 Prozent zu, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Wählst du eine teurere Ausführung als nötig, trägst du die Mehrkosten selbst [4].
KfW: Kredit 159 und der gestoppte Zuschuss 455-B
Ohne Pflegegrad ist die KfW die wichtigste bundesweite Förderung. Den Zuschuss "Altersgerecht Umbauen, Barrierereduzierung" (455-B) kannst du seit dem 31.07.2026 nicht mehr beantragen, weil die Bundesmittel für 2026 durch Anträge belegt sind. Bereits gestellte Anträge werden bearbeitet. Öffnet das Programm wieder, will die KfW das auf ihrer Seite bekanntgeben [5].
Weiter möglich ist der zinsverbilligte Kredit 159 "Altersgerecht Umbauen" mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Ihn können Eigentümer und Mieter beantragen, unabhängig vom Alter. Gefördert werden Barrierereduzierung an Wegen, Eingängen, Treppen und im Bad, aber auch Einbruchschutz. Den Antrag stellst du über einen Finanzierungspartner wie die Hausbank, bevor du Liefer- oder Handwerkerverträge schließt. Die Arbeiten muss ein Fachunternehmen ausführen, Eigenleistungen werden nicht gefördert [6].
Weitere Geldquellen und die Steuer
Einige Bundesländer haben eigene Förderprogramme, und manche Kommunen oder Landkreise zahlen Zuschüsse. Für Menschen mit Behinderung kommt die Eingliederungshilfe des örtlichen Sozialhilfeträgers infrage, abhängig von Einkommen und Vermögen [3]. Auskunft gibt es bei der Stadt- oder Kreisverwaltung und bei der Wohnberatung.
Was du selbst zahlst, kann teilweise die Steuer senken. Für Handwerkerleistungen bei Renovierung, Erhaltung und Modernisierung ermäßigt sich die Einkommensteuer nach § 35a EStG um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 Euro. Du brauchst eine Rechnung und musst überwiesen haben. Für Maßnahmen, die mit einem zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen öffentlich gefördert werden, gilt die Ermäßigung nicht [8]. Rechne vorher durch, was sich für dich mehr lohnt, im Zweifel mit einer Steuerberatung.
Zur Miete wohnen: Was der Vermieter erlauben muss
Wenn du zur Miete wohnst, kannst du nach § 554 BGB verlangen, dass die Vermieterin oder der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der Nutzung durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Anspruch entfällt nur, wenn ihr oder ihm die Veränderung auch unter Berücksichtigung deiner Interessen nicht zugemutet werden kann. Du kannst anbieten, eine zusätzliche Sicherheit zu leisten [11]. Laut Verbraucherzentrale weist du den Bedarf etwa mit einem ärztlichen Attest oder dem Bescheid über den Pflegegrad nach [3].
Die Kosten des Umbaus trägst du als Mieterin oder Mieter selbst. Beim Auszug musst du die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen, wenn nichts anderes vereinbart ist [3]. Sprich deshalb vorher mit der Vermieterseite und halte schriftlich fest, ob eine bodengleiche Dusche oder ein Haltegriff beim Auszug bleiben darf. Wie sicher du dich auf den Beinen fühlst, zeigt der Gleichgewichts-Check. Weil ein Sturz bei brüchigen Knochen schwerere Folgen haben kann, lohnt auch ein Blick auf den Osteoporose-Risiko-Test.
- Behörde Stürze bei älteren Menschen: Vorbeugung durch Bewegung. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 06.05.2022. abgerufen am 28.10.2026
- Studie Environmental interventions for preventing falls in older people living in the community (Cochrane Review CD013258). Clemson L, Stark S, Pighills AC, Fairhall NJ, Lamb SE, Ali J, Sherrington C. Stand 10.03.2023. abgerufen am 28.10.2026
- Organisation Wohnungsanpassung: Veränderungen für pflegebedürftige Menschen. Verbraucherzentrale Bundesverband. Stand 24.04.2026. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Zuschuss Altersgerecht Umbauen: Antragstellung nicht mehr möglich (Meldung). KfW, Inlandsförderung. Stand 31.07.2026. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Altersgerecht Umbauen, Kredit (159). KfW, Inlandsförderung. Stand o. D. (2026). abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Anlage zum Merkblatt Altersgerecht Umbauen, Kredit (159): Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen. KfW. Stand 09/2021, gültig ab 01.09.2021. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 35a EStG: Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 7a SGB XI: Pflegeberatung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Organisation Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V.. BAG Wohnungsanpassung. Stand o. D.. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz § 554 BGB: Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.
Passt dazu
-
Ratgeber Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen: was die Pauschale abdeckt, was Miete und Service kosten, wer zuzahlt und wie es sich von Pflege-WG und …
-
Ratgeber Mobilität im Alter
Mobilität im Alter erhalten: wie viel Bewegung die WHO empfiehlt, was Gehen bringt und wann Physiotherapie, Rollator …
-
Ratgeber Gleichgewichtsübungen für Senioren
Gleichgewichtsübungen für Senioren: Tandemstand, Einbeinstand und Tandemgang nach BIÖG und NHS beschrieben, mit …
-
Tests Ernährungsrisiko im Alter
Eigener Check zur Mangelernährung im Alter: 14 Fragen zu Gewicht, Appetit, Kauen, Trinken, Einkaufen und Stimmung, mit …