Ratgeber

Hausnotruf: Was er kostet und wann die Pflegekasse zahlt

Ein Hausnotruf kostet im Basistarif laut Verbraucherzentrale meist 27 bis 40 Euro im Monat. Mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse seit dem 01.04.2026 bis zu 27 Euro monatlich, wenn du fast den ganzen Tag allein bist und jederzeit mit einer Notlage zu rechnen ist. Zusatzleistungen wie Sturzsensor oder Schlüsselhinterlegung zahlst du selbst.

Ein Hausnotruf verbindet dich per Knopfdruck mit einer Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist. Er ist für Menschen gedacht, die viel allein sind und bei einem Sturz oder plötzlichen Beschwerden vielleicht nicht mehr ans Telefon kommen. Der Basistarif kostet laut Verbraucherzentrale meist 27 bis 40 Euro im Monat. Hast du einen Pflegegrad, übernimmt die Pflegekasse seit dem 01.04.2026 unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 27 Euro davon [1]. Hier liest du, wie das System funktioniert, welche Zusatzleistungen es gibt, wie du den Zuschuss beantragst und worauf du beim Vertrag achten solltest.

So funktioniert ein Hausnotruf

Du trägst einen kleinen Funksender, meist als Armband oder an einer Kette um den Hals. Drückst du den Knopf, verbindet dich die Basisstation über eine Freisprechanlage mit der Notrufzentrale [1, 2]. Dort sind deine Adresse und der Weg in die Wohnung hinterlegt, außerdem Angaben zu Gesundheit und Medikamenten und die Telefonnummern von Angehörigen. Die Mitarbeitenden sprechen mit dir und organisieren je nach Lage Hilfe: Sie rufen Angehörige an, einen Pflegedienst oder den Rettungsdienst [1]. Auch vereinbarte Hilfepläne kann die Zentrale speichern [2]. Halte diese Angaben aktuell, wenn sich eine Telefonnummer oder deine Medikamente ändern.

Hand einer Frau in den Achtzigern liegt auf der Sessellehne, am Handgelenk ein schlichter Notrufknopf
Bild: KI-generiert

Für die Basisstation brauchst du eine Steckdose und einen Telefon- oder Internetanschluss [1]. Der Funksender reicht in der Regel bis zu 50 Meter weit [1, 2]. Probier nach dem Einrichten aus, ob der Notruf aus allen Räumen ankommt, auch aus dem Keller oder dem Garten [2].

Für wen ein Hausnotruf sinnvoll ist

Die Pflegekassen knüpfen ihren Zuschuss an eine Lage, die gut beschreibt, wofür das System gedacht ist. Du bist fast den ganzen Tag allein, und wegen deiner Erkrankung oder deines Pflegezustands kann jederzeit eine Notsituation eintreten, in der du ohne den Knopf keine Hilfe holen könntest [1, 2]. Als Beispiele nennt der Pflegewegweiser NRW Gleichgewichtsstörungen, Herzprobleme und eine Neigung zu Stürzen [2].

Mann in den Achtzigern gießt Zimmerpflanzen auf der Fensterbank, am Handgelenk ein schlichtes Notrufarmband
Bild: KI-generiert

Stürze sind ein häufiger Anlass. Von den Menschen über 65, die zu Hause leben, stürzt nach gesund.bund.de etwa jeder dritte einmal im Jahr. Die meisten Stürze gehen mit einem blauen Fleck oder einer Schürfwunde aus, bei 5 bis 10 von 100 Stürzen zu Hause kommt es aber zu Knochenbrüchen, Platzwunden oder Kopfverletzungen [5]. Wie hoch dein eigenes Risiko ist, kannst du mit dem Sturzrisiko-Test abschätzen. Wo die Wohnung selbst Gefahren birgt und ob du nach einem Sturz Hilfe holen könntest, fragt der Wohnsituation-Check ab.

Weniger geeignet ist der klassische Hausnotruf für Menschen mit Demenz, weil sie den Knopf oft nicht gezielt drücken können [1]. Ob im Ernstfall auch Nachbarn, Freunde oder Familie schnell da wären, prüft der Unterstützungsnetz-Check. Welche Untersuchungen und Impfungen ab 65 dazukommen, steht auf der Seite Vorsorge ab 65.

Was ein Hausnotruf kostet

PostenBetragBeleg
Basistarif (Gerät mit Funksender, Installation, Einweisung, Zentrale rund um die Uhr)meist 27 bis 40 Euro im Monat[1]
Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung oder Sturzsensorrund 30 bis 50 Euro im Monat oder mehr, selbst zu zahlen[1]
Übernahme durch die Pflegekasse (nur Basistarif, mit Pflegegrad)bis zu 27 Euro im Monat seit 01.04.2026, vorher 25,50 Euro[1, 2]
Krankenkassebeteiligt sich grundsätzlich nicht[2]

Im Basistarif stecken laut Verbraucherzentrale das Gerät mit Funksender, die Installation, die Einweisung und die Erreichbarkeit der Zentrale rund um die Uhr. Oft reicht dieser günstige Tarif [1]. Alles darüber hinaus zahlst du selbst, auch wenn die Pflegekasse den Basistarif übernimmt [1]. Die Kasse zahlt direkt an den Anbieter, du musst also nicht in Vorleistung gehen [2]. Erfüllst du die Voraussetzungen der Pflegekasse nicht und reicht dein Einkommen nicht aus, kann unter Umständen das Sozialamt die Kosten übernehmen [1, 2].

Zuschuss der Pflegekasse: Voraussetzungen und Antrag

Der Hausnotruf zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln [2]. Grundlage ist § 40 SGB XI. Danach haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen, soweit nicht die Krankenkasse oder ein anderer Träger zuständig ist [3].

Für die Übernahme brauchst du einen anerkannten Pflegegrad [1, 2]. Außerdem musst du fast den ganzen Tag allein sein. Lebst du mit anderen zusammen, müssen diese oft und länger abwesend sein. Und es muss jederzeit mit einer Notlage zu rechnen sein, in der weder du noch die anderen im Haushalt Hilfe holen können [1]. Der Pflegewegweiser NRW nennt noch einen Fall: Du lebst mit jemandem zusammen, der im Notfall selbst keinen Hilferuf absetzen kann [2].

Den Antrag stellst du bei deiner Pflegekasse. Er ist formlos möglich, viele Kassen haben aber ein Formular [1]. Die Kasse lässt die Voraussetzungen vom Medizinischen Dienst prüfen [1, 2]. Über Anträge auf Pflegehilfsmittel muss sie nach § 40 Absatz 7 SGB XI spätestens drei Wochen nach Eingang entscheiden. Schaltet sie den Medizinischen Dienst oder eine Pflegefachperson ein, sind es fünf Wochen. Kann sie die Frist nicht halten, muss sie dir das rechtzeitig schriftlich mit Gründen mitteilen. Tut sie das nicht, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt [3].

Achte auf den Anbieter: Er muss Vertragspartner deiner Pflegekasse sein [1]. Frag vor dem Vertragsabschluss nach, ob ein Kassenvertrag besteht und welche Kosten genau übernommen werden [2]. Hast du noch keinen Pflegegrad, erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen, wie du vorgehst.

Zusatzleistungen: Schlüssel, Kontrollanruf, Sturzsensor, mobiler Notruf

Viele Anbieter haben Leistungen über den Basistarif hinaus, die Verbraucherzentrale nennt vier verbreitete [1]. Bei der Schlüsselhinterlegung bewahrt der Dienst einen Wohnungsschlüssel auf, damit Helfende ohne Probleme in die Wohnung kommen. Bei Kontrollanrufen meldet sich der Dienst regelmäßig bei dir. Ein Falldetektor, also ein Sturzsensor, löst bei einem Sturz von selbst Alarm aus. Mobile Notrufsysteme funktionieren auch unterwegs. Außerdem nennt die Verbraucherzentrale eine Smartwatch mit GPS und Sturzerkennung, die unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Pflegekasse finanzieren kann [1].

Für die Extras rechnet die Verbraucherzentrale mit rund 30 bis 50 Euro im Monat oder mehr, und sie gehören nicht zum Basistarif, den die Pflegekasse übernimmt [1]. Ihr Rat: nur die Leistungen buchen, die du tatsächlich brauchst [1].

Technik: Was bei Strom- oder Internetausfall passiert

Viele Basisstationen laufen heute über den Internetrouter. Die Verbraucherzentrale rät zu prüfen, ob das System auch bei einem Stromausfall funktioniert. Ein Gerät mit eigener SIM-Karte hilft, wenn Internet oder Telefon ausfallen. Ein eingebauter Akku überbrückt einen Stromausfall etwa 10 bis 20 Stunden [1]. Frag im Angebot gezielt nach beidem, besonders wenn du keinen klassischen Telefonanschluss mehr hast.

Worauf du beim Anbieter achten solltest

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, mehrere Anbieter zu vergleichen. Im Angebot sollten das Aufstellen und Einrichten des Geräts enthalten sein, eine Einweisung für dich und eine Kontaktperson und die Behebung von Mängeln [1]. Willst du die Übernahme durch die Pflegekasse nutzen, kommt nur ein Anbieter mit Kassenvertrag infrage [1, 2]. Lass dir vor der Unterschrift zeigen, welche Leistungen im Basistarif stecken und welche extra kosten, denn genau hier unterscheiden sich die Angebote [1].

Hausnotruf im betreuten Wohnen

Wohnst du in einer Anlage des betreuten Wohnens, ist der Hausnotruf häufig schon in der monatlichen Grundpauschale enthalten [2]. Die Verbraucherzentrale zählt einen rund um die Uhr besetzten Notruf, der in der ganzen Wohnung und in der Anlage ausgelöst werden kann, zu den Grundleistungen dieser Wohnform [4]. Frag dort nach, bevor du einen zweiten Vertrag abschließt. Formen, Leistungen und Kosten erklärt der Ratgeber Betreutes Wohnen.

Kann man den Hausnotruf von der Steuer absetzen?

Das hängt davon ab, wie die Hilfe organisiert ist. Für haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer nach § 35a EStG um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 4.000 Euro. Du brauchst dafür eine Rechnung und musst auf das Konto des Anbieters überwiesen haben. Die Leistung muss außerdem in deinem Haushalt erbracht werden [6].

Der Bundesfinanzhof hat am 03.09.2015 entschieden, dass ein Notrufsystem im betreuten Wohnen darunter fallen kann. Im Fall ging es um eine Seniorenresidenz, deren Betreuungsvertrag einen Notruf rund um die Uhr mit Nachtdienst und Soforthilfe sicherte. Weil die Hilfe in der Wohnung ankommt, zählte das Gericht die Leistung zum Haushalt, auch wenn die Zentrale woanders sitzt [7]. Für einen Hausnotruf, der im Notfall nur die Verbindung zu einer Zentrale herstellt, die dann Angehörige oder Dienste verständigt, hat das Gericht die Ermäßigung am 15.02.2023 abgelehnt. Die eigentliche Leistung, Alarme annehmen und Dritte anrufen, findet dort außerhalb der Wohnung statt [8]. Einzelheiten für deine Steuererklärung klärst du mit einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

  1. Organisation Hausnotrufsysteme erklärt: So helfen sie im Notfall. Verbraucherzentrale Bundesverband. Stand 29.07.2026. abgerufen am 28.10.2026
  2. Organisation Hausnotruf: Was hat sich bei den Kosten 2026 geändert?. Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW mit dem Land Nordrhein-Westfalen und den Pflegekassen). Stand 2026, Änderung zum 01.04.2026. abgerufen am 28.10.2026
  3. Gesetz § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  4. Organisation Betreutes Wohnen: Eine Alternative fürs Wohnen im Alter?. Verbraucherzentrale Bundesverband. Stand 01.08.2025. abgerufen am 28.10.2026
  5. Behörde Stürze bei älteren Menschen: Vorbeugung durch Bewegung. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 06.05.2022. abgerufen am 28.10.2026
  6. Gesetz § 35a EStG: Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
  7. Behörde Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerermäßigung für Aufwendungen für ein Notrufsystem in einer Seniorenresidenz (Pressemitteilung 005/16 zum Urteil VI R 18/14 vom 03.09.2015). Bundesfinanzhof. Stand 28.01.2016. abgerufen am 28.10.2026
  8. Behörde Urteil vom 15.02.2023, VI R 7/21 (Hausnotrufsystem, § 35a EStG). Bundesfinanzhof. Stand 15.02.2023. abgerufen am 28.10.2026

Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.

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